Scheidungsimmobilie

Was jetzt?

 

 

Ein Immobilienkauf- oder Verkauf ist meist eine hochemotionale Angelegenheit. Im Scheidungfall gilt das in besonderem Maße. Denn Haus oder Wohnung müssen ebenfalls “aufgeteilt” werden. Über das “Wie” entbrennen häufig viele Fragen. Grundsätzlich gilt: Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer oder Eigentümerin der Immobilie. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, gilt hierzulande außerdem die Zugewinngemeinschaft. Auch der mögliche monetäre Wertzuwachs über die Zeit der Ehe muss ermittelt und entschieden werden, was mit der Immobilie geschieht. Für rechtliche Fragen und Finanzierungsfragen stehen Ihre Bank, Ihr Steuerberater und Ihr Jurist für Sie bereit. 

In dieser besonderen Situation stehen wir Ihnen helfend zur Seite. Auf unsere neutrale und emphatische Beratung zur Klärung möglicher Optionen und Vorgehensweise können sie dabei vertrauen. Auch wenn einer der Partner die Immobilie allein übernehmen möchte sind wir, z.B. für die Ermittlung des aktuellen Marktwertes, Ihr Ansprechpartner.

 

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei einem eventuellen Verkauf oder einer Vermietung der Immobilie mit unserer Erfahrung und Marktkenntnis.

 

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